Eine in Louisiana ansässige Filmproduktionsfirma Stellarblade hat eine Markenklage gegen Sony und Shift Up, die Entwicklerin des PS5-Spiels Stellar Blade , eingereicht. In der Klage wird behauptet, dass der Titel des Spiels gegen die bestehende Marke von Stellarblade verletzt.

Markenkreuzung:
Der Kern der Streitigkeiten dreht sich um die Ähnlichkeit zwischen "Stellarblade" (Markenzeichen der Filmunternehmen) und "Stellar Blade" (dem Titel des Spiels). Beide Marken sind registriert und führen zu einem Rechtsstreit um die Verwendung eines nahezu identischen Namens.

Stellarblade, im Besitz von Griffith Chambers Mehaffey, behauptet, dass der Titel des Spiels sein Geschäft schadet, indem er die Online -Sichtbarkeit verringert. Kunden, die nach "Stellarblade" suchen, sind angeblich von Suchergebnissen für das Spiel überwältigt, was es schwierig macht, die Website des Filmunternehmens (stellarblade.com, seit 2006) registriert zu finden.
In der Klage wird Geldschaden, Anwaltsgebühren und eine einstweilige Verfügung eingehalten, die eine weitere Verwendung von "Sternblatt" oder ähnlichen Variationen verhindern. Es erfordert auch die Zerstörung aller Stellar Blade Marketing -Materialien.

Timeline und Argumente:
Stellarblade registrierte seine Marke im Juni 2023, nachdem er im Januar 2023 die registrierte "Stellar Blade" im Januar verändert hat. Der Anwalt von Mehaffey argumentiert jedoch, dass sich die Verschiebung und Sony über die vorherige Verwendung des Namens von Stellarblade berücksichtigt haben sollte, unter Berücksichtigung der Website und der Geschäftsbetriebe der Filmunternehmen die Website des Filmunternehmens und Geschäftsbetriebe stammt aus dem Jahr 2006 bzw. 2011. Das Spiel war zunächst als "Projektabend" bekannt, bevor der Namen im Jahr 2022 geändert wurde.

Der Anwalt betont Stellarblades langjährige Verwendung des Namens und die mutmaßliche Monopolisierung der Online-Suchergebnisse durch die weitaus größere Marketing-Reichweite des Spiels. Die Ähnlichkeit von Logos und der stilisierten 's' wird ebenfalls als beitragen zur Verwirrung angeführt. In der Klage wird auch festgestellt, dass Markenrechte eine rückwirkende Anwendung haben können.
Das rechtliche Ergebnis bleibt ungewiss und unterstreicht die Komplexität von Markenstreitigkeiten, insbesondere bei etablierten Unternehmen und großen Spielverlagern.
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